Klare Vereinbarungen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Der verlässliche Rahmen für Foto- und Filmaufträge von Capture the Moment.
Euer Angebot bleibt entscheidend.
Umfang, Termin, Honorar und besondere Wünsche werden individuell vereinbart. Diese Bedingungen ergänzen das jeweilige Angebot und schaffen einen verlässlichen Rahmen für unsere Zusammenarbeit.
01
Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für Verträge über fotografische und filmische Leistungen zwischen Michael Milbert, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Capture the Moment, Dietrich-Girmes-Str. 26, 47929 Grefrath-Oedt (nachfolgend „Auftragnehmer“), und den Auftraggebenden. Abweichende Vereinbarungen im individuellen Angebot oder Vertrag gehen diesen Bedingungen vor.
02
Vertragsschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt zustande, wenn das individuelle Angebot angenommen oder ein entsprechender Vertrag geschlossen wird. Mit dem Vertragsschluss wird der vereinbarte Termin verbindlich reserviert; eine Anzahlung oder gesonderte Reservierungsgebühr wird nicht verlangt. Maßgeblich sind die vereinbarten Leistungen, insbesondere Termin, Begleitungsdauer, Foto- oder Filmumfang, Liefergegenstände, Honorar und gegebenenfalls Reisekosten oder Zusatzleistungen.
Erweiterungen oder Änderungen des Leistungsumfangs werden in Textform abgestimmt. Zusatzstunden und weitere Leistungen werden entsprechend der getroffenen Vereinbarung berechnet.
03
Mitwirkung und Ablauf
Die Auftraggebenden informieren rechtzeitig über den Ablauf, wichtige Orte, Ansprechpartner, Einschränkungen und besondere Wünsche. Erforderliche Genehmigungen für Aufnahmen an Locations oder während Zeremonien werden von den Auftraggebenden beziehungsweise den verantwortlichen Veranstaltern eingeholt.
Bei Gruppenaufnahmen unterstützt eine benannte Person dabei, die gewünschten Personen zusammenzubringen. Änderungen des Zeitplans, der Orte oder wesentlicher Rahmenbedingungen werden möglichst früh mitgeteilt.
04
Gestaltung und Auswahl
Die Aufnahmen entstehen im vereinbarten fotografischen und filmischen Stil. Bildauswahl, Schnitt, Farbgestaltung und Bearbeitung gehören zur kreativen Leistung. Wünsche werden bei der Planung berücksichtigt; ein Anspruch auf bestimmte einzelne Motive, Situationen, Personen oder eine exakt festgelegte Anzahl an Aufnahmen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Übergeben wird die sorgfältig ausgewählte und bearbeitete Reportage. RAW-Dateien, unbearbeitete Bilder, Projektdateien sowie sämtliches aufgenommenes Rohmaterial sind nicht Bestandteil der Übergabe, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
05
Lieferung und Aufbewahrung
Die fertig ausgewählten und bearbeiteten Bilder beziehungsweise der vereinbarte Film werden in der Regel innerhalb von ungefähr vier Wochen bereitgestellt. Bei außergewöhnlich umfangreichen Produktionen oder unvorhersehbaren Umständen kann sich die Bearbeitungszeit angemessen verlängern; hierüber wird rechtzeitig informiert.
Die Übergabe erfolgt entsprechend dem Angebot, in der Regel digital über eine persönliche Online-Galerie oder einen vereinbarten Übertragungsweg. Nach der Übergabe sind die Auftraggebenden für eine eigene dauerhafte Sicherung verantwortlich.
Die persönliche Online-Galerie wird ab ihrer Bereitstellung mindestens zwölf Monate vorgehalten. Die fertig bearbeiteten Bilder und Filme werden ab ihrer vollständigen Auslieferung mindestens 24 Monate archiviert. Eine darüber hinausgehende oder unbegrenzte Archivierung ist nicht geschuldet. Für RAW-Dateien, unbearbeitete Bilder, Projektdateien und unbearbeitetes Videomaterial wird nach der vollständigen Auslieferung keine Aufbewahrung garantiert.
06
Honorar und Zahlung
Es gilt das im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbarte Honorar. Die Rechnung wird nach der Hochzeit gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zusätzliche, nachträglich beauftragte Leistungen werden gesondert berechnet. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.
07
Terminänderung und Kündigung
Kann die Hochzeit nicht wie vereinbart stattfinden, informieren die Auftraggebenden unverzüglich. Soweit möglich, bemühen sich beide Seiten zunächst um eine einvernehmliche Terminverschiebung. Voraussetzung ist, dass der neue Termin verfügbar ist; bereits entstandene oder durch die Verschiebung entstehende Mehrkosten können nach vorheriger Abstimmung berechnet werden. Eine automatische Übertragung auf einen Ersatztermin besteht nicht.
Bei einer Kündigung durch die Auftraggebenden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten werden berechnet. Im Übrigen kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen sowie abzüglich dessen verlangen, was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Zwingende Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben unberührt.
08
Ausfall und höhere Gewalt
Kann die vereinbarte Leistung aufgrund eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Umstands nicht erbracht werden, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs beider Parteien – etwa behördlichen Verboten, Naturereignissen oder erheblichen Verkehrsstörungen – stimmen sich beide Seiten über eine zumutbare Lösung ab. Soweit möglich, kann ein geeigneter Ersatz empfohlen werden; ein bestimmter Ersatzdienstleister wird nicht garantiert.
09
Nutzungsrechte und Veröffentlichung
Das Urheberrecht an Fotografien und Filmen verbleibt bei den jeweiligen Urhebern. Nach vollständiger Zahlung erhalten die Auftraggebenden das im Angebot vereinbarte Nutzungsrecht, regelmäßig zur privaten Nutzung einschließlich der privaten Veröffentlichung in sozialen Medien. Eine kommerzielle Nutzung, Bearbeitung durch Dritte oder Weitergabe zu Werbezwecken bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Eine Veröffentlichung durch den Auftragnehmer unter der Geschäftsbezeichnung Capture the Moment erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung oder andere rechtliche Grundlage besteht. Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung und der gesetzlichen Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
10
Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Gesetzliche Ansprüche wegen Mängeln sowie Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
11
Datenschutz und Schlussbestimmungen
Personenbezogene Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet. Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Verbraucherinnen oder Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 31. August 2026